Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Product Leaders Consulting GmbH
Stand: 1. Januar 2026
- ALLGEMEINES UND BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen (in Folge “Leistungen” genannt), welche von Product Leaders Consulting GmbH bzw. dessen internationale Tochtergesellschaften (im Folgenden “PLC” genannt) bezogen werden, und zwar unabhängig davon, in welcher Form diese an den Kunden oder Auftraggeber (im Folgenden “Kunde” genannt) erbracht werden.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, PLC stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Sofern zwischen PLC und dem Kunden eine individuelle Vereinbarung getroffen wird, gehen diese Individualvereinbarungen den Regelungen dieser AGB vor.
1.3 Die Erbringung obiger Leistungen durch PLC oder seiner Erfüllungsgehilfen erfolgt in folgenden Formaten:
- a) “Live” (manchmal auch “in-person”): Kunde und die Leistungserbringer von PLC treffen persönlich in einem Raum entweder vor Ort beim Kunden, an einem Standort von PLC oder in anderen Veranstaltungsräumlichkeiten zusammen, um die Leistungen zu erbringen respektive zu konsumieren.
- b) “Live Online” (auch “remote” oder “virtual live” genannt): Kunde und die Leistungserbringer von PLC treffen sich über Videokonferenzen bzw. in virtuellen Räumlichkeiten, um die Leistungen zu erbringen respektive zu konsumieren.
- c) “Online” (auch “on-demand”): Kunden konsumieren die Leistungen online und nach eigenem Ermessen. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Online-Inhalte, wie Online-Kurse inkl. multimedialer Texte, Videos etc. Es entsteht dabei keine Live-Interaktion zwischen dem Kunden und den Leistungserbringern von PLC.
1.4 “Lernplattform” oder “Community-Platform” bezeichnet die Plattform, auf welcher PLC Teile seiner Leistungen erbringt, und zwar typisch in einer Kombination von “Live-Online” und “Online”.
- a) Diese Plattform ist grundsätzlich nicht frei zugänglich, eine Anmeldung mit Benutzer-Identifikation (typischerweise Name und Email) ist notwendig.
- b) Eine “Mitgliedschaft” (engl. “Subscription”) bezeichnet den Zugang zu dieser Plattform. Es gibt unterschiedliche Mitgliedschaften mit differenziertem Leistungsangebot und verschiedenen Preisen und Laufzeiten (“Preispläne”).
- c) Die Laufzeit einer Mitgliedschaft ist in den Preisplänen beschrieben, dauert typischerweise ein, drei oder 12 Monate und verlängert sich automatisch, insofern sie nicht vom Kunden rechtzeitig gekündigt wird.
- d) Der erste Tag einer Mitgliedschaft ist entweder das Kaufdatum (bei sofortiger Online-Bezahlung) oder das Datum, an welchem die Mitgliedschaft bezahlt wurde (Kauf auf Rechnung).
- e) Auf der Community-Plattform wird auch der Austausch mit anderen Mitgliedern (Kunden) ermöglicht.
1.5 “Öffentliche” Trainings sind solche, die grundsätzlich jedermann zugänglich sind und von PLC auf seinen Webseiten angeboten werden.
1.6 “Private” Trainings (häufig auch „Inhouse Training“ genannt) sind solche, die im Auftrag eines Kunden für dessen Mitarbeiter entweder in seinen oder durch ihn organisierten Räumlichkeiten jedoch von PLC durchgeführt werden.
1.7 Mit “Webseite” sind alle Webseiten der PLC gemeint, diese umfassen jedenfalls die unter den Adressen www.productleaders.com, www.mixedagilearts.com sowie www.mpirics.com abrufbaren Webseiten – jedoch auch weitere, welche im Impressum als solche genannt werden.
- ANGEBOT UND BEAUFTRAGUNG
2.1 PLC sendet auf Anfrage des Kunden ein individuelles Angebot für angefragte Leistungen. Angebote von PLC sind grundsätzlich freibleibend bzw. maximal für 30 Tage nach Ausstellung bindend, soweit schriftlich nicht anders angegeben.
2.2 Leistungen sind mit Bezug auf ein konkretes Angebot zu beauftragen. Eine allfällige Beauftragung hat innerhalb des Gültigkeitszeitraums eines Angebots erfolgen. PLC behält sich das Recht vor, Beauftragungen abzulehnen, welche inhaltlich, kommerziell oder in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen vom Angebot abweichen.
2.3 Eine Auftragserteilung durch den Kunden ohne ein zuvor übermitteltes, gültiges Angebot, z.B. durch Zusenden eines Trainings- oder Beratungsauftrags, aber auch durch eine Online-Anmeldung zu einem Training auf der Webseite stellt ein verbindliches Angebot seitens des Kunden dar. PLC kann dieses Angebot z.B. schriftlich per Bestätigungsmail annehmen, eine Verpflichtung zur Annahme besteht jedoch nicht. Bis zur schriftlichen Annahme des Auftrags entsteht kein verbindlicher Vertrag.
2.4 Für die Beauftragung von Beratungsleistungen gilt:
- a) In der Regel wird ein Beratungskontingent von mehreren Tagen zu einzelnen Tages- oder Stundensätzen angeboten. Das Beratungskontingent und die zugehörigen Sätze werden in der Regel individuell angepasst. Umfang und Sätze hängen von der jeweiligen Beratungssituation und den eingesetzten Beratern bzw. Coaches ab.
- b) Sofern im Angebot nicht anders angegeben, ist das volle Kontingent in dem im Angebot angegebenen Leistungszeitraum vom Kunden abzurufen, um Auslastungsprobleme seitens PLC zu vermeiden.
- c) Erbrachte Leistungen werden entweder in Stunden oder Tagen abgerechnet. Generell wird für die Umrechnung von Tages- in Stundensätze ein Umrechnungsfaktor von 8 Stunden pro Tag angesetzt, wobei jeweils auf eine Viertelstunde aufgerundet wird (angefangene Viertelstunden werden mit 0.25h berechnet).
- d) Für live erbrachte Leistungen, deren Umfang weniger als ein Halbtag ausmachen, wird jedenfalls ein Halbtag verrechnet. Gegebenenfalls fallen hier weitere Kosten für An- und Abreise an.
2.5 Für die Beauftragung im Zusammenhang mit Community/Lern-Platform bzw. Online Trainings gilt:
- a) Die Mitgliedschaft in einer unserer Lernplattformen bzw. Online-Community ist grundsätzlich kostenpflichtig und zeitlich begrenzt, wobei PLC sich vorbehält, einzelne Inhalte daraus auch kostenlos (“free”) zeitlich begrenzt oder unbegrenzt anzubieten.
- b) Kostenpflichtige Mitgliedschaften enthalten Zugänge zu weiteren Angeboten, die evtl. kostenlosen Mitgliedschaften vorenthalten bleiben.
- c) Die jeweiligen Mitgliedschaften inkl. Umfängen und Preise sind auf der Webseite im Detail beschrieben, wobei die Dauer der Mitgliedschaft jeweils genau geregelt ist.
- d) Durch eine Registrierung auf der Plattform beauftragt der Kunde die PLC zur Leistung des jeweiligen Angebots, wie in den Preisplänen beschrieben für die angegebene Dauer. Die Registrierung ist erst mit der Bezahlung des dafür vorgesehenen Preises rechtskräftig.
- e) Die Inanspruchnahme dieser Leistung ist zeitlich an die Mitgliedschaft gebunden und beginnt mit dem Tag der vollständigen Bezahlung der zugehörigen Rechnung(en). Die Dauer der Mitgliedschaft ist ab diesem Datum zu rechnen.
- f) Mitgliedschaften sind ausschließlich personengebunden und können nicht übertragen werden.
- g) Eine Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um den ursprünglich beauftragten Zeitraum, wenn diese Mitgliedschaft nicht bis zu einem Tag vor dessen Ablauf vom Kunden gekündigt wird.
- h) Die Nutzung der Plattform setzt einen respektvollen Umgang voraus. Diskriminierende oder ausgrenzende Äußerungen sowie unangemessenes Verhalten werden nicht toleriert und können nach Prüfung zum Ausschluss von der Plattform führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.
2.6 Für die Beauftragung von LIVE- und LIVE-ONLINE Training gilt:
- a) Die Registrierung zu einem öffentlichen Training hat online auf der Webseite zu erfolgen und ist durch den Kunden bzw. Teilnehmer per E-Mail nochmals zu bestätigen (Double-Opt-In Verfahren). Die Registrierung ist erst mit der Bezahlung des dafür vorgesehenen Preises rechtskräftig.
- b) Durch diese Anmeldung erfolgt eine Beauftragung an den Trainingsveranstalter, der diese binnen drei Arbeitstagen zu bestätigen hat. Die Bestätigung erfolgt per E-Mail. Ohne Bestätigung besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme am Training.
- c) Bestätigt PLC die Beauftragung nicht oder lehnt diese aufgrund mangelnder Plätze ab, so ist kein Vertrag zwischen den beiden Parteien zustande gekommen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens beim Trainingsveranstalter bearbeitet, wobei hier die Uhrzeit der Bestätigung durch den Teilnehmer zählt.
- d) PLC behält sich das Recht vor, bei einer Unterbelegung das Training bis zu zehn Arbeitstage vor dem Training abzusagen. Eine entsprechende Warnung ist in diesem Fall dem Teilnehmer zwei Kalenderwochen vor dem Training per E-Mail zuzusenden.
- e) Der diesbezügliche Status eines Trainings ist jedenfalls auf der Webseite des Trainingsangebotes ersichtlich. Der Status „Garantiert“ bedeutet, dass ausreichend Anmeldungen vorliegen, und dieser Fall nicht mehr eintreten wird, während im Status „Geplant“ diesbezüglich noch mit Unsicherheiten zu rechnen ist. Der Status „Ausgebucht“ zeigt an, dass alle Plätze im Training gebucht wurden und im obigen Sinne keine Anmeldung für diesen Termin mehr möglich ist. Das baldige Eintreffen dieses Falls wird durch den Status „Wenige Restplätze“ vorangekündigt.
- Leistungsumfang und Art der Dienste
3.1 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Webseite oder in Broschüren, dem zugrundeliegenden Angebot bzw. einem allfälligen Vertrag. Änderungen bzw. Abweichungen davon sind schriftlich zu vereinbaren. Selbiges gilt für die Sprache, in welcherSprache in welcher eine Leistung erbracht wird.
3.2 PLC erbringt die Leistung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung aktueller, fachlicher Standards.
3.3 PLC schuldet grundsätzlich nur die vereinbarte Dienstleistung (Beratung, Training, Coaching) und nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
3.4 Für Beratungsaufträge gilt:
- a) Im Zuge der erbrachten Leistungen wird PLC dem Kunden Maßnahmen und Optionen zur Umsetzung empfehlen (“Change”).
- b) Die Auswahl und Steuerung von Maßnahmen, Projekten, Entscheidungen sowie deren Umsetzung (“Change”) obliegen dem Kunden selbst.
- c) PLC wird sich im angemessenen Ausmaß und nach besten Bemühungen einbringen, um den Erfolg der empfohlenen Maßnahmen beim Kunden herbeizuführen. Dieser hängt jedoch in erster Linie von der Mitwirkung des Kunden und dem Engagement der Mitarbeiter des Kunden ab.
- d) PLC wird dabei seine Warn- und Prüfpflicht wahrnehmen und den Kunden so früh wie möglich auf Umstände hinweisen, welche den Erfolg von solchen Maßnahmen negativ beeinflussen können.
3.5 Mitwirkungspflichten des Kunden:
- a) Der Kunde verpflichtet sich, PLC alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
- b) Bei Beratungs- oder Coaching-Leistungen erkennt der Kunde an, dass PLC zwar mit Sorgfalt berät, Entscheidungen und deren Umsetzung jedoch beim Kunden liegen.
- c) Im Falle von Remote- bzw. Online-Formaten stellt der Kunde sicher, dass die technische Infrastruktur (Internetzugänge, Hardware, Software) ordnungsgemäß funktioniert. PLC wird den Kunden nach Möglichkeit und mit ausreichend Vorlaufzeit auf seiner Seite unterstützen, eventuell anfallende Probleme zu lösen.
- d) PLC stellt die Zugänge zu Online- und Remote-Formaten (zum Beispiel zu Videokonferenzen für Remote-Trainings) dem Kunden bzw. seinen Mitarbeitern rechtzeitig vor dem Training (in der Regel drei Tage) zur Verfügung. Eine Möglichkeit, diese zu testen (Infrastruktur, Softwareanwendungen, etc.) zu testen, wird dem Kunden mindestens eine Woche vor dem Beginn der Maßnahme (z.B. Training) eingerichtet. Der Kunde verpflichtetverplichtet sich, die verwendete Infrastruktur zu testen und ggf. Maßnahmen zu ergreifen, falls diese mit seiner InfrastrukturInfrastrukur nicht zugänglich ist (z.B. Unternehmens-Firewalls, VPN, etc.).
- e) PLC kann nicht für technische Probleme beim Zugang zu deren Infrastruktur haftbar gemacht werden.
- f) Beide Parteien, sowohl Kunde als auch PLC, werden sich nach bestem Wissen und Gewissen bemühen, vereinbarte Termine auch durchzuführen und ausschließlich in dringenden und wichtigen Fällen innerhalb angemessener Frist abzusagen. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel bei Krankheit oder höherer Gewalt vor.
3.6 PLC übernimmt keinerlei Verantwortung für die von Kunden bzw. dessen Teilnehmern kommunizierten Informationen (z.B. auf der Trainingsplatform oder in Trainings). Die Einschätzung, welche Informationen im Rahmen von Diskussionen, Übungen, etc. eingebracht werden können, obliegt der Einschätzung des jeweiligen Teilnehmer selbst.
3.7 Für Trainingsveranstaltungen, unabhängig vom Format gilt:
- a) Das Training wird in der in der Trainingsbeschreibung explizit angegebenen Sprache abgehalten, normalerweise ist dies Deutsch oder Englisch.
- b) Der Trainingsanbieter PLC behält sich das Recht vor, die Inhalte des Trainings im zumutbaren Ausmaß ohne Nachricht zu ändern.
- c) Die Sprache der Unterlagen kann individuell von der Trainingssprache abweichen.
- d) Der Trainingsveranstalter PLC speichert die bei der Anmeldung angegebenen Daten von registrierten Teilnehmern ausschließlich zu Zwecken der Abhaltung des Trainings, um vor,Trainings um vor, während und nach dem Training mit diesem in Kontakt zu treten.
- e) Wenn nötig, werden diese Daten oder Teile davon an einen Partner für eine eventuelle Zertifizierung oder Registrierung bei diesem Partner weitergegeben.
- f) Alle Details dazu sind in unserer Datenschutzrichtlinie aktuell angeführt.
- g) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin willigt im Zuge der Anmeldung in die Speicherung bzw. eine allfällige Weitergabe ausdrücklich ein. Ohne diese kann möglicherweise eine Zertifizierung nicht ausgestellt werden und somit ändert sich ggf. der Leistungsumfang.
- h) Kann ein Training durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt, oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse nicht stattfinden, wird sich der Trainingsanbieter PLC (schon aus eigenen Interessen) bemühen, eine Lösung zu finden, um das Training dennoch liefern zu können, typischerweise durch einen Ersatztrainer oder Ausweichort.
- i) Verbleiben diese Bemühungen ohne Ergebnis, besteht kein Anspruch auf Durchführung des Trainings. Der Trainingsveranstalter ist in diesem Fall zur vollständigen und sofortigen Rückerstattung der Trainingsgebühr verpflichtet, kann jedoch nicht zum Ersatz von Reise-, Nächtigungs- oder Ausfallskosten verpflichtet oder für mittelbare Schäden, Entgang von Gewinnen oder Ansprüche Dritter haftbar gemacht werden.
3.8 Für Online-Inhalte und Mitgliedschaften auf der Lernplattform gilt:
- a) Die Leistungsumfänge einer Mitgliedschaft (“Membership”) auf einer unserer Plattformen inkl. der online On-Demand Trainings sind auf den jeweiligen Detailseiten sowie den Preisplänen beschrieben.
- b) Der Anspruch auf die zugehörigen Leistungen beginnt mit der Bezahlung der gekauften Mitgliedschaft und endet mit der vereinbarten Laufzeit.
- c) PLC behält sich Änderungen im Detail des Leistungsumfanges ohne vorheriger Notiz vor, wobei eine bereitsberetis gekaufte Mitgliedschaft nicht rückwirkend “verschlechtert” werden darf.
- d) Nach Ablauf der jeweiligen AbrechnungsperiodeAbrechnugsperiode kann eine bestehende, jedoch inhaltlich geänderte Mitgliedschaft angepasst werden. PLC wird diesbezüglich dem Kunden ein Angebot für ein mögliches “Upgrade” machen.
- e) Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus einer Mitgliedschaft verfallen mit dem Ablaufdatum der Mitgliedschaft und können nicht übertragen, abgelöst oder gegengerechnet werden. Für im Zeitraum der Mitgliedschaft nicht in Anspruch genommene Leistungen kann weder Ersatz noch nachträgliche Lieferung eingefordert werden.
3.9 Für Kunden, die im Sinne des Österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) als Konsumenten gelten:
- a) PLC informiert bei Buchung bzw. Beauftragung den Konsumenten (Kunden) über ihr gesetzliches Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht lt. KSchG und FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz).
- b) Die Leistungserbringung beginnt in diesem Falle erst nach Ablauf der gesetzlichen Frist von 14 Tagen. Ein Trainingstermin innerhalb dieser Frist kann in diesem Fall nicht von einem Konsumenten gebucht werden
- c) Der Konsument (Kunde) kann jedoch im Zuge der Online-Anmeldung bzw. Beauftragung explizit und ausdrücklich von PLC verlangen, dass diese die Leistungserbringung an ihn bereits vor Ablauf dieser Frist beginnt.
- Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
4.1 Sämtliche Preisangaben verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Berechnung der UmsatzsteuerBerechnung Umsatzsteuer erfolgt nach den geltenden Regeln der EU. Diese ist abhängig davon, ob der Kunde eine Privatperson oder ein Unternehmen ist, von der Form der Leistungserbringung (Live, Live-Online oder Online On-Demand) sowie vom Standort des Leistungserbringer bzw. der Leistungserbringung und dem Standort des Leistungsempfänger.
4.2 Die Vergütung für Beratungsleistungen richtet sich grundsätzlich nach dem vereinbarten Preis im jeweiligen Angebot, Auftrag bzw. in der vertraglich fixierten Leistungsbeschreibung.
4.3 Für Online-Trainings bzw. Inhalte und Mitgliedschaften auf der Lernplattform gilt:
- a) Es gilt der in der Beschreibung des jeweiligen Preisplans der Mitgliedschaft ausgewiesene Preis inkl. eventuell angegebenenangegeben Rabatten bzw. Aktionen.
- b) Die Rechnungslegung erfolgt im Zuge der Beauftragung (Online-Bestellung).
- c) Die Bezahlung des vollständigen Preises ist vor Leistungsbeginn fällig. PLC gewährt den Zugang erst nach vollständiger Bezahlung des fälligen Betrags.
- d) Diese kann entweder mittels Online-Zahlung (z.B. Kreditkarte) erfolgen oder per Rechnung (in diesem Falle gelten die jeweils auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfristen, im Zweifelsfalle “sofort”).
- e) Online-Inhalte können entweder gekauft werden (In diesem Fall bleibt der Zugang “lebenslang” aufrecht) oder im Zuge einer Mitgliedschaft erworben werden, wo der Zugang an die Dauer der Mitgliedschaft gebunden ist.
4.4 Für Live- bzw. Live-Online Trainings gilt:
- a) Es gilt der in der Trainings- und Leistungsbeschreibung auf der Webseite ausgewiesene Preis inkl. der darin eingerechneten Frühbucherrabatte bzw. sonstiger Aktionen.
- b) Eventuelle Aktionen mittels Rabattcode müssen im Zuge der Online-RegistrierungOnline-Regsitrierung Bezahlung angewendet werden. Eine nachträgliche Anrechnung möglicher Rabattaktionen (Voucher) ist unzulässig.
- c) Der Anspruch auf Frühbucherrabatte besteht nur bei rechtzeitiger Bezahlung des vollständigen Preises laut Rechnung (die Zahlungsfrist wird auf der zugehörigen Rechnung angeführt).
- d) PLC behält sich eine Nachverrechnung eines allfällig gewährten Frühbucherrabattes bei Zahlungsverzögerung vor.
- e) Die Rechnungslegung erfolgt ca. 4 Wochen vor dem Training bzw. zeitgleich mit der Bestätigung. Im Falle einer Online-Zahlung (zum Beispiel mittels Kreditkarte) wird die Rechnung zeitgleich ausgestellt.
- f) Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug und grundsätzlich vor Trainingsbeginn fällig.
- g) PLC behält sich vor, Teilnehmer, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, vom Training oder einer allfälligen Zertifizierung auszuschließen.
4.5 Abrechnung bei Beratungsaufträgen (inkl. Coaching, Mentoring, Mediation bzw. Assessments):
- a) Laufende Beratungsleistungen werden, sofern nicht anders vereinbart zum jeweils Monatsletzten rückwirkend abgerechnet (Abrechnungsperiode: Monatlich)
- b) Wird ein beauftragtes Kontingent in der laufenden Abrechnungsperiode vollständig aufgebraucht, erfolgt die Abrechnung nach dem letzten Beratungstag, wenn das Kontingent aufgebraucht ist.
- c) PLC übermittelt im Zuge der Abrechnung neben der aktuellen Rechnung Leistungsnachweise in Form von Zeitaufzeichnungen.
- d) Der aktuelle Stand (Verbrauch, Offen, Leistungsnachweise) seines Kontingents werden dem Kunden entweder online zugänglich gemacht oder monatlich im Zuge der Abrechnung übermittelt.
- e) Pauschalen für Workshops und Workshopreihen werden hingegen mit Beginn der Leistungserbrinung in Rechnung gestellt. Diese sind an der Kennzeichnung der Mengeneinheit in Angebot, Auftrag oder Rechnung mittels “PAU” erkennbar.
4.6 Rechnungen werden von PLC grundsätzlich als PDF per Email an eine bekannt zu machende Email-Adresse versendet.
- a) PLC versendet diesbezügliche Emails über einen zertifizierten Versanddienstleister mit DMARC-Kennzeichnung und digitaler Signatur.
- b) PLC überprüft die Zustellung in das genannte Postfach. Eine Rechnung gilt als zugestellt, wenn der Email-Server des Kunden den Empfang bestätigt hat.
- c) Bei Unzustellbarkeit (Ablehnung durch den Email-Server des Kunden) wird PLC versuchen, die Rechnung an eine alternative Adresse zuzustellen, zum Beispiel Ansprechpartner beim Kunden oder der Trainingsteilnehmer. In diesem Fall gilt die Rechnung wiederum als zugestellt, wenn der Email-Server des Kunden den Empfang bestätigt.
- d) Etwaige Fehlkategorisierungen durch Spam-Filter oder andere kundenseitige Mechanismen, die die Sichtbarkeit eines zugestellten Emails mit einer Rechnung beim Kunden einschränken sind außerhalb des EinflussbereichsEinflußbereichs der PLC und in der vollen Verantwortung des Kunden. PLC wird und kann nur bei Bekanntwerden etwaiger Zustellungsprobleme den Kunden darüber informieren, was jedoch den Fristenlauf nicht beeinflusst.
- e) Sollte die Rechnung per Email nicht zustellbar sein, wird PLC eine gedruckte Rechnung per Post versenden.
- f) Darüber hinaus übermittelt PLC auf Kundenwunsch eine elektronische Rechnung im strukturierten Format nach EN 16931 Norm an eine bekannt zu machende Email-Adresse.
4.7 Rechnungen sind grundsätzlich mit einer Frist von 14 Tagen ab Ausstellungsdatum zu bezahlen.
- a) PLC wird den Kunden mit Eintritt der Überfälligkeit (Zahlungsverzug) an seine Zahlungsverpflichtung per Email erinnern. Bei anhaltendem Zahlungsverzug wird PLC dem Kunden zwei weitere Mahnungen per Email zustellen.
- b) Bei wiederholtem Zahlungsverzug wird PLC die letzte Zahlungsaufforderung per eingeschriebenen Brief zusenden und auf offene Forderungen an das Forderungsmanagement des Kreditschutzverbandes in Österreich übergeben.
- c) Darüber hinaus behält sich PLC vor, im Falle von 4.7 b) vom Vertrag zurückzutreten bzw. Leistungen einzustellen oder abzulehnen.
- Rücktritt, Storno, Kündigung, Umbuchung
5.1 Für öffentliche Live- bzw. Live-Online-Trainingsleistungen gilt:
- a) Ein kostenfreier Rücktritt (Storno einer bereits getätigten Trainingsanmeldung) ist bis vier Wochen vor Trainingsbeginn (erster Tag) möglich.
- b) Ein Rücktritt bis zwei Wochen vor Trainingsbeginn bedingt eine Stornogebühr in der Höhe von 50% des tatsächlichen Preises (laut Rechnung).
- c) Bei kurzfristiger Absage durch den Kunden (weniger als zwei Wochen vor Trainingsbeginn) ist der volle Betrag fällig. Der Kunde ist jedoch berechtigt, bis zu einem Tag vor Trainingsbeginn anstatt des angemeldeten Teilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu benennen bzw. zu entsenden.
- d) Eine Umbuchung auf einen späteren Termin ist in der Regel möglich, bedarf jedoch einer Absprache (Platzverfügbarkeit) und bedingt ggf. eine Gebühr.
- e) Werden durch eine Stornierung oder Umbuchung etwaige, gewährte Rabatte berührt, weil die Bedingungen für die Gewährung somit nicht mehr erfüllt sind, wird zusätzlich zum Trainingspreis der Differenzbetrag zu jenem Preis verrechnet, der sich durch die neue Situation ergibt.
- f) Das Nicht-Erscheinen eines angemeldeten Trainingsteilnehmers am ersten oder einem Folgetermin des Trainings befreit den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
5.2 Für private Live- oder Live-Online-Trainingsleistungen gilt:
- a) Beauftragte und vom Trainingsveranstalter PLC bestätigte private Trainings können nur im Einvernehmen mit PLC kostenlos storniert werden.
- b) Generell wird für Stornierungen von privaten Trainings innerhalb von acht Kalenderwochen vor Trainingsbeginn (erster Tag) 50% der Auftragssumme, innerhalb von vier Kalenderwochen vor Trainingsbeginn die volle Auftragssumme in Rechnung gestellt.
- c) PLC wird sich bemühen, im Falle einer Stornierung eines bereits beauftragten Trainings durch den Kunden eine für beide Seiten machbare Lösung herbeizuführen, muss jedoch auf die Auslastungssituation seiner Trainer und Berater Rücksicht nehmen.
5.3 Für Online-Formate bzw. die Lernplattform gilt:
- a) Einmal gekauft Online-Inhalte, wie zum Beispiel Online-Trainings bleiben auf Lebenszeit verfügbar und können nicht zurückgegeben werden.
- b) Mitgliedschaften in einer unserer Online-Plattformen können jederzeit gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bleibt bis zum Ablaufdatum aufrecht. Dies ist jenes Datum, bis zu welchem die aktuelle Mitgliedschaft bezahlt wurde.
- c) Aufrechte, also ungekündigte Mitgliedschaften verlängern sich automatisch um den ursprünglich beauftragten Zeitraum, wenn die Mitgliedschaft nicht bis zu einem Tag vor dessen Ablauf vom Kunden gekündigt wird.
- d) Die Kündigung einer Mitgliedschaft hat online in der PlattformPlatform selbst zu erfolgen. Hierzu steht eine Funktion auf der Profilseite des Kunden auf der PlattformPlatform zur Verfügung. Sollte es dem Kunden aufgrund technischer Probleme nicht möglich sein, diese Funktion zu nutzen, kann die Kündigung auch schriftlich per Email an support@productleaders.com erfolgen, wobei hier das Versanddatum der Email verbindlich ist.
- e) Ein Versäumnis der Kündigung sowie die Nicht-Inanspruchnahme der Leistung befreit den Kunden nicht von seiner diesbezüglichen Zahlungsverpflichtung.
5.4 Für Beratungsaufträge gilt:
- a) Bereits beauftragte Kontingente für Beratung, Coaching oder Mentoring sind grundsätzlich vollständig abzurufen, wobei PLC in Problemfällen nach Absprache bereit ist, den vereinbarten Abrufzeitraum um drei Monate zu verlängern, wenn dieser mehr als ein halbes Jahr (6 Monate) beträgt. Beträgt der ursprünglichursrpünglich vereinbarte Abrufzeitraum mehr als 15 Monate, kann dieser um 6 Monate verlängert werden.
- b) Eine kostenlose Stornierung von bereits vereinbarten und bestätigten Terminen bzw. von Terminen laut einem mit dem Kunden erstellten Beratungsplan kann nur mit Zustimmung der PLC erfolgen.
- c) Die PLC und ihre Berater werden versuchen, eine Lösung herbeizuführen, um Termine zu verschieben oder den Beratungsplan entsprechend zu ändern, um die Kosten einer Stornierung so gering wie möglich zu halten. Dies kann jedoch nicht immer gewährleistet werden.
- d) Generell sind für die Stornierung eines bereits vereinbarten und seitens PLC bestätigten Termins die vollen Kosten inkl. etwaigen Reisekosten hierfür zu erstatten. Reisekosten sind in diesem Fall nur dann zu erstatten, wenn es sich um für PLC nicht erstattungsfähige oder kostenlos stornierbare Reisekosten (z.B. Flüge) handelt.
- e) Bei Nichterfüllung seiner MitwirkungspflichtenMitwirlungspflichten durch den Kunden (z. B. bei Nichtbereitstellung notwendiger Informationen, Nichterscheinen zu Terminen, technische Probleme bei Remote-Leistungen) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
- Reisekosten
6.1 Für Beratungsleistungen gilt:
- a) Ist im Angebot keine Angebotsposition für Reisekosten der Berater ausgewiesen, so sind diese bereits im jeweiligen Tagsatz enthalten, jedoch nur in Österreich – im Ausland sind diese jedenfalls gesondert anzugeben.
- b) Im Stadtgebiet der öÖsterreichischen Städte Wien und Linz fallen für Berater, deren Dienstort die Stadt der Leistungserbringung (Wien, Linz) ist, keineist keine Reisekosten an, für alle anderen Leistungsorte fallen Reisekosten an.
- c) In der Regel sind im Angebot Pauschalen enthalten, die je nach Entfernung und Reisemittel die Kosten für die Reisezeit, Reisemittel, Übernachtung sowie Spesen umfassen.
- d) Die PLC versucht stets, die Reisekosten für den Kunden so gering wie möglich zu halten, indem öffentliche Reisemittel bevorzugt werden. Die Reiseplanung erfolgt nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit.
- e) Trifft keiner der vorangegangenen Punkte zu, werden Reisekosten nach tatsächlichem Aufwand (für Transport, Nächtigungen, Spesen sowie Reisezeiten) verrechnet
- f) Passive Reisezeiten werden mit einem Faktor von 0.25 vom Stundensatz berechnet, aktive Reisezeiten bzw. wenn während der Reise für den Kunden gearbeitet wird (Flug, Zug) werden zum vollen Stundensatz berechnet.
6.2 Für private Live-Trainingsleistungen (inhouse) gilt:
- a) Ist im Angebot keine Angebotsposition für Reisekosten für den oder die Trainer ausgewiesen, so sind diese bereits im Preis für das Inhouse-Training enthalten (typischerweise eine Pauschale).
- b) Ansonsten gelten dieselbendie selben Bestimmungen wieBestimmungen, wie für Beratungsleistungen.
6.3 PLC übernimmt keinerlei Kosten, welche durch wie auch immer geartete Reisen von Teilnehmern von Workshops, Trainings oder anderen von PLC erbrachten Leistungen anfallen, egal in welcher Form diese geliefert werden. Derartige Kosten können in keinster Weise geltend gemacht oder gegengerechnet werden.
- Rechte an Inhalten, Geistiges Eigentum
7.1 PLC betreibt einen hohen Aufwand, um seinen Kunden Inhalte in bestmöglicherbest möglicher Form aufzubereiten. Das geistige Eigentum an sämtlichen Schulungsunterlagen, Präsentationen, Methoden, Workbooks, Dokumentationen und sonstigen Materialien, welche in Trainings, Workshops oder Beratungsleistungen dem Kunden zugänglich gemacht werden verbleibt zur Gänze bei PLC.
7.2 Inhalte, die zu kundeninternen Weiterverwendung bestimmt sind, sind als solche zu kennzeichnen und dürfen zum bedungenen Zweck ausschließlich für interne Zwecke des Kunden verwendet werden.
7.3 Die Anfertigung von Kopien dieser Inhalte, Video- oder Tonaufzeichnungen von Sitzungen sowie anderwertige Aufzeichnungen sind nicht gestattet und bedürfen der schriftlichen Zustimmung von PLC. Letzteres gilt insbesondere für remote abgehaltene Veranstaltungen.
- Sonstige Bestimmungen
8.1 Beide Parteien (Kunde und PLC) verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen, Geschäftsdaten, Erkenntnisse sowie interne Angelegenheiten der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich für den Zweck des Vertrags zu verwenden.
8.2 Personenbezogene Daten des Kunden werden nur im Umfang verarbeitet, der zur Erbringung der Leistung notwendig ist; Angaben zu Datenweitergabe (z. B. an Zertifizierungspartner bei Trainings) erfolgen transparent und nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Weitere diesbezügliche Regelungen sind in unseren Datenschutzbestimmungen zu finden.
8.3 PLC haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Folgeschäden wird ausgeschlossen, soweit zulässig.
8.5 Unmittelbare und mittelbareMittelbare Haftungen oder Vertragsstrafen werden auf die Höhe der Vergütung beschränkt. Sollte durch zwingende gesetzliche Regelungen eine beschränkte Haftung unzulässig sein, bleibt die gesetzliche Haftung bestehen.
8.6 Haftungsausschluss für Links zu externen Seiten: Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten von Dritten, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft und es waren keinerlei rechtswidrige Inhalte zum Zeitpunkt der Verlinkung erkennbar. Eine laufende inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
8.7 Mit Annahme des Angebots, Beauftragung oder Vertragsunterzeichnung bzw. der Online-Buchung einer Leistung auf einer unserer Webseiten erkennt der Kunde diese AGB an.
8.8 PLC behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von einem Monat nach Mitteilung schriftlich widerspricht.
8.9 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahekommt.
8.10 Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus diesen AGBs oder anderen Verträgen ist das zuständige Gericht am Sitzam der Sitz der Product Leaders Consulting GmbH (4020 Linz, Österreich).